Stadt / Kommune
Pößneck
Einwohnerzahl
10001-25000
Projektträger
Stadt Pößneck
Eigentümerstruktur vor Projektstart
Privat
Projektzweck
Vermarktung leerstehender Objekte
Zeitraum des Projektes
seit 2010
Kategorie
Struktureller Leerstand, Konjunktureller Leerstand, Fluktuations- / Übergangsleerstand, Eigentümerbedingter Leerstand, Funktionaler Leerstand, Temporärer / strategischer Leerstand, Spekulativer Leerstand, Nutzungsbedingter Leerstand (branchenbezogen), Herrenloses Grundstück
Nutzungsart nach Projektabschluss
Gewerbe, Wohnen, Mischnutzung
Vorhandene informelle Planungsinstrumente
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Vorhandene formelle Planungsinstrumente
Bebauungsplan, Sanierungsgebiet, Denkmalschutz
Gesamtkosten des Projektes
bis 500.000 €
Förderung
ja
Welches Förderprogramm?
Städtebauförderung

Projektziel
Nicht vermarktungsfähige, innerstädtische Immobilien werden durch die Kommune im Zwischenerwerb übernommen und so der Spekulation entzogen.
Projektbeschreibung
Nach Fertigstellung des Objektes wird dieses auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens am Markt mit Auflagen verkauft. Diese Auflagen, wie Nutzungszuführung und Sanierungszeiträume, werden durch Rückauflassungsvermerk im Grundbuch gesichert. Durch diese Verfahrensweise sichert sich die Kommune bis zum Abschluss des Projektes ein Zugriffsrecht. Die durch den Verkauf der Objekte generierten Einnahmen sind als sanierungsbedinge Einnahmen zu behandeln und stehen der Kommune nach erneuter Bewilligung durch die Förderstelle für neue Projekte zur Verfügung.
Projektfahrplan
Sollten sich aufgrund der Komplexität des zur Übernahme und Entwicklung beabsichtigten Objektes die wirtschaftlichen und haushälterischen Risiken der Kommune nur eingeschränkt ermitteln lassen, kann sich die Erstellung einer Konzeptstudie zur Untersetzung der verwaltungsinternen sowie politischen Entscheidungen als förderlich erweisen.
Die im Rahmen der Konzeptstudie gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen Vorabsprachen mit Förderstellen und die Einordnung benötigter Mittel im Haushalts- und Finanzplan der Kommune.
Im Folgenden werden die Objekte bis zur baugenehmigungsreife beplant. Hierfür wird durch die Kommune eine Nutzung vorgegeben, welche im Verlauf der weiteren Planung aufgrund der Gebäudespezifik und Wirtschaftlichkeit fortgeschrieben wird.
Nach Vorlage der Baugenehmigung und der auf Basis der Entwurfsplanung beantragten und bewilligten Fördermittel, wird der Gebäudebestand einer erweiterten Rohbauinstandsetzung unterzogen. Diese beinhaltet u.a. die Anpassung und Veränderung von Treppenhäusern, Fluchtwegen und Wohnungszuschnitten. Darüber hinaus wird die Fassade nach denkmalpflegerischen Vorgaben oder auf Basis der Gestaltungssatzung inkl. der Fenster saniert.
Partnerschaften
Stadt Pößneck
Denkmalschutz
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) - Städtebauförderung
Hindernisse und wichtige Hinweise
- Eigentumsfrage oft ungeklärt
- viele hoch belastete Immobilien
- Insolvenz der Eigentümer
- Erbgemeinschaften
- fehlendes Eigenkapital
- unattraktives Umfeld der Immobilien
- allgemein hohe Investitionsunwilligkeit
- risikobehaftete Bausubstanz (u.a. hoher Sanierungs- und Modernisierungsstau)
Kontakte
Stadt Pößneck
Herr Frank Bachmann
Fachbereichsleiter Bau und Stadtentwicklung
Tel.: 03647 500 253
E-Mail: bauamt@poessneck.de
Dokumente
- 2025-Uebersicht-staedtische-Vorhaben.pdf(PDF, 2 MB)↓ Download
- Die-Stadt-als-Projektentwickler-Stand-16.04.2025.pdf(PDF, 191 KB)↓ Download
- Die Stadt Pößneck als Projektentwickler - Beispiele abgeschlossene Vorhaben(PDF, 2 MB)↓ Download
- Die Stadt Pößneck als Projektentwickler - Beispiele laufende Vorhaben und Ausblick(PDF, 2 MB)↓ Download
